Fünf Bedingungen muß eine patentierbare Erfindung erfüllen
- weltneu
- funktionsfähig, d.h. nicht gegen Naturgesetze verstossend
- reproduzierbar, d.h. nicht zufällig
- fortschritlich, d.h. relevante Mängel behebend und vor allem
- überaschend, d.h. dem Durchnittsfachmann nicht nahe liegend und allein mit Informationsaggregation ereichbar.
Dazu kommen muß ein Qualitätssprung
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